Barrierefreiheit und DIN-Normen.

Barrierefreiheit gehört zu den Grundlagen für Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlichen Gebäuden. Allgemein sollte jedes Gebäude barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderung einen unkomplizierteren sowie beschwerdefreien Zugang zu Gebäuden zu ermöglichen.


Barrierefreiheit gehört zu den Grundlagen für Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlichen Gebäuden. Allgemein sollte jedes Gebäude barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderung einen unkomplizierteren sowie beschwerdefreien Zugang zu Gebäuden zu ermöglichen. So spricht auch Prof. Dr. Matthias Beckmann, Leiter der Frauenklink im Universitätsklinikum Erlangen, das Thema ‚‚ Barrierefreiheit ‘‘ an und äußert sich sinngemäß, dass jeder Mensch das Recht darauf hat, behandelt zu werden – wie alle anderen auch.

So müssen also einige grundlegende Begebenheiten bei der Planung berücksichtigt werden.

Insbesondere in Bezug auf Eingänge beziehungsweise Türen, gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Barriere und die erwünschte Freiheit für alle zu nehmen. Dafür gibt es Normen, die in Deutschland als Grundlage der technischen Baubestimmungen eingeführt wurden und seither das Leben behinderter Menschen vereinfacht. Jedoch sind sie nicht rechtlich verpflichtend und gelten nun doch mehr als eine Empfehlung.

Die Norm heißt DIN 18024-01 und gilt für öffentliche Gebäude, Anlagen, Wege sowie auch Arbeitsstätten. DIN 18024-02 betrifft den Wohnungsbau.

Für Türen und Zugänge gilt allgemein, dass ausreichende Bewegungsfläche vor- und für die Tür vorhanden sein muss. Die Türen sollten mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sein und einen Bedienkraftmoment der Klasse 3 (DIN EN 12217) besitzen. Bestenfalls empfiehlt sich ein automatischerSchließmechanismus. Eine Alternative dazu stellt eine Schließverzögerung dar. Drückergarnituren sollten bestenfalls bogen- oder u-förmig sein, um einen sicheren Handgriff gewährleisten zu können. Der Drücker sollte auf einer empfohlenen Höhe von 85cm angebracht werden. DieOrientierung für Menschen mit sensorischen Einschränkungen wird durch eine klare und deutliche, zum einenvisuellkontrastreiche Gestaltung der Tür, zum anderen taktil erfassbare Bodenstruktur gesichert. Stufenlose Erreichbarkeit sichert auch Menschen im Rollstuhl oder mit motorischen Einschränkungen den sicheren Aufstieg.Schutz vor Witterung wie auch dieBeleuchtung des Türenbereichs ist ebenfalls empfohlen. Türen mit großflächigen Verglasungen sollten mit einer Sicherheitsmarkierung, dem sogenannten Wechselkontrast, versehen werden.


Folgend finden Sie die geometrischen Anforderungen, die nach der Norm DIN 18040-01/-02 für Türen gelten:

Öffnungsart (alle Türen) Beschreibung Maße in cm
Durchgang lichte Breite ≥ 90
lichte Höhe über OFF ≥ 205
innerhalb von Wohnungen nicht für spätere Rollstuhlnutzung ≥ 80
innerhalb von Wohnungen für Rollstuhlfahrer ≥ 90
Leibungstiefe bei größerer Tiefe z.B. mit Steuerung ≤ 26
Drücker, Griffe Abstand zu Bau- , Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen ≥ 50
zugeordnete Beschilderung 120-140
Spion für Rollstuhlnutzer 120
manuell bedienbare Türen    
Drücker: Höhe Drehachse über OFF (Mitte Drückernuss) Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OFF. Bei Ausschluss der Nutzung durch Rollstuhlfahrer und im begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar. 85/≤105
Griff waagrecht Höhe Achse über OFF 85/≤105
Griff senkrecht Greifhöhe über OFF 85/≤105
automatische Türsysteme    
Taster Höhe (Tastermitte) über OFF 85
Taster: Drehflügeltür/Schiebetür bei seitlicher Anfahrt Abstand zu Hauptschließkanten (senkrechte Türkante an der Schlossseite) ≥ 50
Taster Drehflügeltür bei frontaler Anfahrt Abstand Öffnungsrichtung ≥ 250
  Abstand Schließrichtung ≥ 150
Taster Schiebetür bei frontaler Anfahrt Abstand beidseitig ≥ 150
     
OFF = Oberfläche Fertigfußboden    

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht viel bedarf um die Barrierefreiheit für alle zu sichern und es nur an uns liegt ob wir es umsetzen und ein schöneres und einfacheres Leben für alle ermöglichen.