Wir sind FSC®-zertifiziert

Die Mission des Forest Stewardship Council® (FSC®) ist die Förderung einer umweltfreundlichen, sozialförderlichen und ökonomisch tragfähigen Bewirtschaftung von Wäldern. FSC® ist in über 80 Ländern vertreten und wurde 1933 in Rio de Janeiro gegründet.

Der Ursprungsgedanke des FSC® war, Wälder vor weiterem Raubbau und Zerstörung zu bewahren und durch festgelegte Bewirtschaftungsstandards ihre langfristige Erhaltung zu sichern. Durch diese Bewirtschaftungskriterien werden unkontrollierte Abholzung, Verletzung der Menschenrechte oder eine zu große Belastung der Umwelt vermieden.

Der Verbraucher der FSC® zertifizierte Produkte kauft und verwendet, entscheidet sich für einen schonenden Umgang mit Waldressourcen. Das Label versichert, dass das Produkt auf seinem Weg zum Konsumenten nicht mit nicht-zertifizierten d.h. nicht-kontrolliertem Holz oder Papier vermischt wurde. 

Die weltweit gültigen FSC®-Standards zur Waldbewirtschaftung basieren auf zehn Prinzipien und 56 Indikatoren. Nur Wälder die nach diesen Standards bewirtschaftet werden, können das FSC®-Zertifikat erwerben. 

Durch die Zertifizierung der Verarbeitungs und Holzhandelskette (Chain-of-Custody) vom Wald bis zum Einzelhandel entsteht Transparenz für den Verbraucher. 

Seit 1992 wurden weltweit bereits 179 Millionen Hektar in 80 Ländern nach den Regeln des FSC®-zertifiziert.

 

Die Leyendecker HolzLand gmbH & Co. KG bekennt sich zu den FSC Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:

Wir setzen keine Kinderarbeit ein.

  • Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
  • Der Zertifikatsinhaber verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:

  • körperliche und sexuelle Gewalt
  • Schuldknechtschaft
  • Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
  • Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
  • Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
  • Androhung von Denunziation bei den Behörden
  • Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.

  • Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
  • Der Zertifikatsinhaber (sowie ggf. die angeschlossenen Standorte in Deutschland) respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
  • Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.
  • Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.

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Transparenz schafft Vertrauen